MAINAU AKTIV - Weg zur souveränen Gelassenheit
Wichtige Regeln und Informationen für Ihre MAINAU AKTIV - Kanufahrt

Ausrüstung
Sie erhalten Boot und Ausrüstungsgegenstände in einwandfreiem Zustand. Prüfen Sie dies bitte bei der Übergabe nochmals selbst. Bei der Rückkehr ist alles vollständig und in sauberem Zustand zurückzugeben. An den Kosten für beschädigtes oder verloren gegangenes Material müssen wir Sie wie beteiligen, und zwar: Für Schwimmwesten, Paddel, Gepäcktonnen jeweils 30 € Für Bootswagen je nach Schaden. Wir haften nicht für die Dichtigkeit der Gepäcktrommeln, Packsäcke etc. bzw. für Schäden an darin transportierten Gegenständen.

Schwimmwesten
Als Teilnehmer unserer Kanutouren sind Sie verpflichtet, eine Schwimmweste anzulegen! Bei niedrigen Wassertemperaturen sowie bei Fahrten, die nicht in unmittelbarer Ufernähe erfolgen, ist eine Kenterung auch für geübte Schwimmer gefährlich.

Starten und Anlanden
Für Stopps außerhalb des vereinbarten Start- und Zielpunktes unserer Touren, sind möglichst vorhandene Slipzugänge zu benutzen, um eine Beeinträchtigung des schützenswerten Uferbereichs zu vermeiden.

Verhaltensregeln auf dem Wasser
Die vom jeweiligen Tourenführer vorgegebenen Kanuregeln sind unbedingt einzuhalten. Jeder Wassersportler ist zugleich Verkehrsteilnehmer und haftet für von ihm verursachte Schäden. Eine Kanufahrt in alkoholisiertem Zustand ist nicht erlaubt. Auch muss Abfall und Müll jeder Art mit zurück an Land genommen werden. Nehmen sie Rücksicht auf andere Wassersportler und Erholungssuchende, vermeiden Sie Lärm. Ansammlungen von Wasservögeln sind weiträumig zu umfahren. Kurs- und Berufschifffahrt hat immer Vorfahrt. Wenn Segelschiffe ohne Motor unter Segeln unterwegs sind, haben sie ebenfalls Vorfahrt. Grundsätzlich haben Sie als Kanufahrer vor privaten Motorbooten oder Segelbooten unter Motor Vorfahrt. Sie sollten dies jedoch keinesfalls erzwingen, da Sie sich sonst selbst in Gefahr bringen. Auch das Abschleppen von einem Motorboot sollten Sie unbedingt unterlassen! Hierbei ist die Gefahr zu Kentern außerordentlich groß.

Verbotszonen
Ein Befahren von Naturschutzzonen und Strandbädern ist ausdrücklich verboten und wird bei Missachtung mit einem Bußgeld geahndet. Gesperrte Bereiche sind in der Regel durch rot-weiß-rote Schilder und Bojen gekennzeichnet, Badebereiche oft auch durch weiße oder gelbe Bojen. Auch ohne solche Markierungen dürfen Schilfzonen zum Schutz der Wasservögel grundsätzlich nicht befahren werden.

Sturmwarnung
Bei Starkwindwarnung (orangefarbene Leuchten blinken 40 mal pro Minute) muss man mit Windböen über 25 Knoten (ca. 45 km/h) rechnen. In diesem Fall darf die Kanufahrt nur noch im unmittelbaren Uferbereich fortgesetzt werden. Bei Sturmwarnung (Blinklicht leuchtet 90 x pro Minute auf) ist mit Wind bis zu 34 Knoten (ca. 62 km/h) zu rechnen. In diesem Fall muss man das nächstgelegene Ufer anfahren und das Wasser sofort verlassen. Erfolgt bereits vor dem Start einer Kanutour eine Starkwind- oder Sturmwarnung, muss die Fahrt abgesagt werden. Werden Sie auf dem Wasser überrascht, was am Bodensee im Sommer immer wieder vorkommt, unterbrechen Sie die Fahrt umgehend am nächstgelegenen Ufer. Es besteht die Möglichkeit, die Tour bis zum Erlöschen der Warnlichter zu unterbrechen oder die Tour abzubrechen. In diesem Fall erfolgt Ihre kostenlose Abholung (inklusive der Boote und Ausrüstung). Für eine Bootsrückholung durch Tour-Unterbrechung aus anderen Gründen müssen wir eine anteilige Gebühr von 60 € berechnen.

Notfall, Kentern
Um die Gefahr bei einer Kenterung so gering wie möglich zu halten, dürfen sich einzelne Teilnehmer mit ihrem Boot nicht von der Gruppe der anderen Tourenboote entfernen. Kommt es dennoch zum Kentern, so können Sie das Boot bergen, indem sie es Kiel oben auf ein anderes Boot ziehen, damit das Wasser ablaufen kann. Danach kann man das Kanu wieder richtig ins Wasser legen. Auch andere Boots- und Schiffsführer sind verpflichtet, zu helfen. Machen Sie daher mit Rufen und Winken auf sich aufmerksam. Der Tourenführer hat immer ein wasserdicht verpacktes Handy mit allen eingegebenen Notrufnummern mit an Bord.

Stornogebühren und Fahrtabbruch
Bei Absage einer gebuchten Kanutour berechnen wir folgende Stornogebühren:

  • Bis 30 Tage vor Tourbeginn 15 % der Tourgebühr
  • Bis 20 Tage vor Tourbeginn 20 % der Tourgebühr
  • Bis 10 Tage vor Tourbeginn 50 % der Tourgebühr
  • Bis 5 Tage vor Tourbeginn 80 % der Tourgebühr

Eine Rückerstattung der Tourgebühr bei Fahrtabbruch ist nur bei Höherer Gewalt möglich. Schlechtes Wetter oder Regen ist kein Rücktrittsgrund.

Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Mängel an Boot und Ausrüstung aus. Schadensersatzansprüche sind sowohl geben den Veranstalter als auch gegen seine Kanutourenleiter und –Helfer ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet für seine Mitarbeiter und Hilfskräfte nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.

Druckversion